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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ANNETTE STIER – Fotografie

Annette Stier

Zwischen den Bächen 23-25'
64625 Bensheim

Stand: 16. November 2024

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen ANNETTE STIER – Fotografie (nachfolgend „Fotografin“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich fotografischer Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Porträtfotografie, Event- und Hochzeitsfotografie, Produktfotografie, Fine-Art- und Werbefotografie sowie die Erstellung und Lieferung von Fotografien in digitaler oder gedruckter Form.

  2. Die vorliegenden AGB gelten sowohl für Privatkunden (Verbraucher) als auch für Geschäftskunden (Unternehmer) im Sinne des § 14 BGB. Für Geschäftskunden gelten zusätzlich die speziellen Bestimmungen in § 17 dieser AGB.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Fotografin diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang und müssen schriftlich dokumentiert werden.

  4. Die Fotografin behält sich das Recht vor, diese AGB an gesetzliche Erfordernisse oder Änderungen im Geschäftsablauf anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Fotografin einsehbar. Wesentliche Änderungen werden Kunden mit bestehenden Verträgen direkt mitgeteilt und treten nicht rückwirkend in Kraft.

§ 2 Vertragsabschluss und Terminvergabe

  1. Der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Kunden kommt zustande, sobald der Auftrag der Fotografin schriftlich bestätigt wurde. Diese Bestätigung kann per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form erfolgen.

  2. Termine werden nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit den Wünschen des Kunden vergeben und sind erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Fotografin verbindlich. Die Fotografin wird sich bemühen, die Terminwünsche des Kunden soweit möglich zu berücksichtigen.

  3. Für Hochzeiten und Events ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars bei Vertragsabschluss zu leisten. Diese Anzahlung dient der Reservierung des Termins und wird bei der Endabrechnung berücksichtigt. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Termin wird seitens der Fotografin aus von ihr zu vertretenden Gründen abgesagt.

  4. Für langfristige Projekte mit Geschäftskunden kann eine Ratenzahlung in einem individuell abgestimmten Zahlungsplan vereinbart werden. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.

§ 3 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste oder nach individuell vereinbarten Honoraren und sind nach Vertragsabschluss verbindlich. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  2. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern gemäß § 288 BGB zu berechnen. Zudem wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € je Mahnung erhoben, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

  3. Zusätzliche Leistungen oder besondere Wünsche des Kunden, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Die Fotografin wird den Kunden vorab über die entstehenden Kosten informieren und dessen Zustimmung einholen.

  4. Für Geschäftskunden sind bei Aufträgen größeren Umfangs individuelle Rabatte oder Staffelpreise verhandelbar, sofern diese schriftlich festgehalten werden.

  5. Zusatzkosten und Gebühren:

    • Pass- oder Bewerbungsfotosessions: Die maximale Dauer beträgt 20 Minuten, inklusive Vorbereitung. Überschreitungen werden mit 25 € pro angefangener Viertelstunde berechnet.

    • Reisekosten: Für Shootings außerhalb des Studios wird eine Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer ab dem Studio berechnet. Diese Kosten werden vorab kommuniziert.

    • Überstunden und Wartezeiten: Bei Event- und Shootings, die länger als geplant dauern, werden Überstunden mit 75 € pro angefangener Stunde berechnet. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, werden entsprechend berechnet.

§ 4 Durchführung, Mitwirkungspflichten und Leistungsumfang

  1. Leistungserbringung: Die Fotografin führt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung ihres individuellen künstlerischen Stils, wie im Portfolio dargestellt, aus.

  2. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, in notwendigem Umfang an der Durchführung des Auftrags mitzuwirken und den Anweisungen der Fotografin zu folgen. Der Kunde und seine Begleitpersonen müssen Verhaltens- und Hygienevorschriften im Studio einhalten.

  3. Verantwortlichkeit für Verhalten im Studio: Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Begleitpersonen oder mitgebrachte Tiere am Studio, an der Einrichtung oder an der Ausrüstung verursacht werden.

  4. Bereitstellung und Auswahl der Fotografien: Der Kunde erhält nach dem Shooting eine Auswahl der besten bearbeiteten Aufnahmen zur Ansicht und Auswahl. Die Fotografin wird die Präferenzen des Kunden bei der finalen Auswahl berücksichtigen. Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) ist nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Gebühr möglich.

  5. Frist zur Bildauswahl und automatische Auswahl: Der Kunde hat eine Frist von 30 Tagen ab Erhalt der Auswahlgalerie, um seine favorisierten Bilder auszuwählen. Erfolgt keine Auswahl, ist die Fotografin berechtigt, die Auswahl eigenständig zu treffen. Bei Verzögerung um weitere 30 Tage kann eine Zusatzgebühr in Höhe von 10 % des Honorars erhoben werden.

§ 5 Tierfotografie und Reinigungsgebühren

  1. Grundgebühr für Tierfotografie: Für Tierfotografie im Studio fällt eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 25 € an, die den zusätzlichen Aufwand abdeckt. Diese Gebühr ist bei Bestätigung des Termins fällig.

  2. Reinigungsgebühren: Bei Verunreinigungen durch das Tier (z. B. Urin, Kot) fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 75 € an.

  3. Haftung für Schäden: Der Kunde haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden an Studio, Ausstattung oder Einrichtung. Ein nachweislicher Verdienstausfall wird nur berechnet, wenn der Fotografin ein tatsächlicher Schaden entsteht.

§ 6 Nutzungsrechte und Veröffentlichung

  1. Urheberrecht: Die Fotografin behält das uneingeschränkte Urheberrecht an allen angefertigten Fotografien. Die Rechte gemäß Urheberrechtsgesetz verbleiben ausschließlich bei der Fotografin.

  2. Privates Nutzungsrecht: Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Fotografien. Dies schließt die Nutzung für persönliche Zwecke und die nicht-kommerzielle Veröffentlichung (z. B. private Website, persönliche soziale Medien) ein.

  3. Kommerzielle Nutzung: Eine kommerzielle Nutzung der Fotografien, z. B. für Geschäftswebsites oder Werbung, bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die entsprechenden Rechte können gegen eine zusätzliche Gebühr erworben werden. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Nutzung.

  4. Veränderungen der Fotografien: Der Kunde darf die Fotografien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht verändern, außer geringfügige Anpassungen wie Zuschnitt oder Helligkeitsanpassung, die den Stil und das Urheberrecht der Fotografin wahren.

  5. Verletzung der Nutzungsrechte: Bei unzulässiger Nutzung oder Veränderung der Fotografien kann die Fotografin Schadensersatz fordern. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; zusätzlich kann eine Vertragsstrafe bis zu 100 % des Honorars erhoben werden.

  6. Namensnennung: Der Kunde verpflichtet sich, bei Veröffentlichung der Bilder den Namen der Fotografin anzugeben (z. B. „Foto: Annette Stier – Fotografie“), sofern technisch möglich.

  7. Verwendung zu Werbezwecken: Die Fotografin darf ausgewählte Fotografien für Eigenwerbung auf ihrer Website und in sozialen Medien nutzen, vorausgesetzt, der Kunde erteilt schriftlich sein Einverständnis. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

§ 7 Aufbewahrung und Archivierung von Bilddateien

  1. Aufbewahrungsdauer der Bilddateien: Die Fotografin archiviert die digitalen Bilddateien für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Bereitstellung der Bilder. Vor Ablauf dieser Frist wird der Kunde informiert und erhält die Möglichkeit, eine längere Aufbewahrung zu vereinbaren.

  2. Verlängerung der Aufbewahrungsdauer: Auf Wunsch des Kunden kann eine längere Archivierung der Bilddateien gegen eine zusätzliche Gebühr vereinbart werden. Die Konditionen werden individuell festgelegt und schriftlich dokumentiert.

  3. Haftung für Datenverlust: Die Fotografin haftet bei Verlust oder Beschädigung der Bilddateien während der Aufbewahrungsfrist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. Eigene Archivierung durch die Fotografin: Die Fotografin behält sich das Recht vor, ausgewählte Aufnahmen für Portfolio-Zwecke und Eigenwerbung zu archivieren, sofern der Kunde schriftlich zugestimmt hat.

  5. Datenschutz: Die Verarbeitung und Speicherung der Bilddateien erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Fotografin.

§ 8 Stornierung, Terminverschiebung, Verspätungen und Ausfallgebühr

  1. Stornierung durch den Kunden:

    • Bis zu 14 Tage vor dem Termin: Kostenlose Stornierung.

    • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: Ausfallgebühr von 25 % des vereinbarten Honorars.

    • 6 bis 2 Tage vor dem Termin: Ausfallgebühr von 50 %.

    • Weniger als 48 Stunden vor dem Termin: Ausfallgebühr von 75 %.

    • Am Tag des Termins: Ausfallgebühr von 85 %.

    • Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

  2. Terminverschiebung durch den Kunden:

    • Bis zu 7 Tage vor dem Termin: Eine kostenfreie Verschiebung ist möglich.

    • Weniger als 7 Tage vor dem Termin: Bearbeitungsgebühr von 15 % des vereinbarten Honorars, sofern kein wichtiger Grund (z. B. Krankheit mit Attest) vorliegt.

    • Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

  3. Verspätungen des Kunden: Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich die Shooting-Zeit entsprechend. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ohne vorherige Benachrichtigung ist die Fotografin berechtigt, den Termin abzusagen und eine Ausfallgebühr gemäß den obigen Stornierungsbedingungen zu erheben.

  4. Stornierung oder Verschiebung durch die Fotografin: Sagt die Fotografin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) ab, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Die Haftung der Fotografin ist jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  5. Besondere Stornobedingungen für Hochzeiten und Events:

    • Bis zu 30 Tage vor dem Termin: Ausfallgebühr von 25 % des vereinbarten Honorars.

    • 29 bis 14 Tage vor dem Termin: Ausfallgebühr von 50 %.

    • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: Ausfallgebühr von 75 %.

    • Weniger als 7 Tage vor dem Termin: Ausfallgebühr von 85 %.

    • Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 9 Haftung und Schadensersatz

  1. Haftungsbeschränkung: Die Fotografin haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  2. Haftung für Datenverlust: Bei Schäden an Bilddateien durch technische Defekte, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Widerrufsrecht und Ausschluss

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher: Bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine Ausnahme gemäß § 312g Abs. 2 BGB besteht.

  2. Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht entfällt bei individuell angefertigten Fotografien und Aufträgen, die auf persönliche Wünsche des Kunden abgestimmt sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

  3. Widerrufsbelehrung: Die Fotografin stellt dem Kunden bei Vertragsschluss eine schriftliche Widerrufsbelehrung zur Verfügung.

§ 11 Zusatzleistungen und Nachbearbeitung

  1. Standard-Nachbearbeitung: Die Nachbearbeitung umfasst grundlegende Anpassungen (Farb- und Belichtungskorrektur). Der Kunde erhält eine fachgerechte Bearbeitung im Stil der Fotografin.

  2. Zusätzliche Bearbeitungen: Spezielle Retuschen, die über die Standardbearbeitung hinausgehen (z. B. Hautretuschen, Hintergrundänderungen), werden mit 15 € pro Bild berechnet. Die Fotografin informiert den Kunden vorab und holt dessen Zustimmung ein.

  3. Bildformate und Auflösungen: Standardmäßig werden die Bilder in JPEG mit einer Auflösung von 300 DPI ausgegeben. Für andere Formate oder höhere Auflösungen wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

  4. Expressbearbeitung: Wird eine Expressbearbeitung innerhalb von 48 Stunden gewünscht, wird ein Aufschlag von 30 % auf das Honorar erhoben.

§ 12 Outdoor-Shootings und wetterbedingte Verschiebungen

  1. Wetterabhängigkeit: Bei Outdoor-Shootings können Termine wetterbedingt verschoben oder ins Studio verlegt werden. Der Kunde wird spätestens 24 Stunden vorher informiert.

  2. Zusatzkosten bei Ortswechsel: Bei wetterbedingtem Ortswechsel und zusätzlichem Aufwand (Transport und Aufbau) können Mehrkosten in Höhe von 50 € entstehen. Der Kunde wird darüber vorab informiert und hat die Möglichkeit, den Termin ohne Zusatzkosten zu verschieben.

  3. Genehmigungen und Verantwortlichkeiten: Für spezielle Locations liegt die Einholung erforderlicher Genehmigungen und deren Kosten beim Kunden. Die Fotografin unterstützt den Kunden bei der Klärung auf Anfrage.

§ 13 Datenschutz und Speicherung von Bilddaten

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Fotografin erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  2. Speicherung der Bilddaten: Bilddaten werden für bis zu 6 Monate nach Auftragsabschluss gespeichert, sofern der Kunde nicht einer längeren Speicherung zugestimmt hat.

  3. Einwilligungserklärung: Die Fotografin holt bei Bedarf eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung personenbezogener Fotografien ein, sofern diese über die Vertragsabwicklung hinausgeht. Der Kunde wird über seine Rechte umfassend informiert.

  4. Rechte des Kunden: Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

  5. Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. für Druckaufträge an Labore).

  6. Datensicherheit: Die Fotografin ergreift alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

§ 14 Gutscheine

  1. Gültigkeitsdauer: Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 36 Monate gültig; die Dauer ist auf dem Gutschein vermerkt.

  2. Übertragbarkeit: Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

  3. Einlösbarkeit: Gutscheine können für die auf dem Gutschein genannten Leistungen oder für reguläre Dienstleistungen des Studios eingelöst werden.

  4. Keine Barauszahlung: Eine Auszahlung des Gutscheinwerts in bar ist ausgeschlossen.

  5. Ersatz bei Verlust: Bei Verlust oder Diebstahl kann ein Ersatzgutschein ausgestellt werden, sofern Kaufbeleg und Gutscheinnummer vorgelegt werden können.

  6. Terminvereinbarung und Stornierungsbedingungen: Für Terminvereinbarungen und Stornierungen bei Gutscheineinlösung gelten die allgemeinen AGB des Fotostudios.

§ 15 Höhere Gewalt

  1. Force-Majeure-Klausel: Kann die Fotografin aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlichen Anordnungen, ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, ist sie für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.

  2. Benachrichtigungspflicht: Die Fotografin verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um eine alternative Erfüllung des Vertrages zu ermöglichen.

  3. Rechte des Kunden: Sollte die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt dauerhaft oder über einen unzumutbar langen Zeitraum nicht möglich sein, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Alternativ können beide Parteien einvernehmlich einen neuen Termin festlegen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Fotografin. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  4. Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

  5. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

  6. Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die Fotografin ist jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Spezifische Regelungen für Geschäftskunden (Unternehmer)

  1. Anwendungsbereich: Die in diesem § 17 aufgeführten Bestimmungen gelten zusätzlich zu den übrigen AGB-Bestimmungen für Verträge mit Geschäftskunden (Unternehmern im Sinne des § 14 BGB).

  2. Haftungsbeschränkung für Geschäftskunden: Gegenüber Geschäftskunden haftet die Fotografin bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

  3. Kommerzielle Nutzungsrechte: Geschäftskunden erhalten die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Fotografien. Der Umfang dieser Nutzungsrechte wird individuell und schriftlich festgelegt.

  4. Gewährleistungspflicht: Offensichtliche Mängel sind der Fotografin binnen 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

  5. Gerichtsstand für Geschäftskunden: Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, ist der Gerichtsstand der Sitz der Fotografin.

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